Zulage tvöd mitbestimmungspflichtig

Mitbestimmung bei der Gewährung einer außertariflichen Zulage

Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben. Es handelt sich insoweit um eine Maßnahme der individuellen . Grundsätzlich wird dem Betriebsrat jedoch nicht das Recht gewährt, eine bestimmte Höhe des Arbeitsentgeltes durchzusetzen. Dieses Recht steht vielmehr den Tarifvertragsparteien oder — bei fehlender Tarifbindung — dem Arbeitgeber zu. Eine Leistungszulage, die einem einzelnen Arbeitnehmer gewährt wird — eine sog. Die Frage, ob tatsächlich eine Einzelfallentscheidung vorliegt, wird vom BAG restriktiv beurteilt:. Wird die Leistung verschiedener Arbeitnehmer zueinander ins Verhältnis gesetzt, so liege ein kollektiver Tatbestand vor [3]. Auch wenn die Fehlzeiten mehrerer Mitarbeiter im Verhältnis zueinander betrachtet werden, habe dies kollektiven Bezug. Wird bei einer Umsetzung auf einen eine Tarifgruppe niedriger bewerteten Arbeitsplatz der Besitzstand eines einzelnen Arbeitnehmers durch eine Zulage gesichert, so stehe dies in keinem inneren Zusammenhang zu Leistungen an andere Arbeitnehmer. Erfolgt die Besitzstandswahrung dagegen aufgrund einer tarifvertraglichen Verpflichtung — im entschiedenen Fall zur Alterssicherung —, so bilde dies eine abstrakt-generelle, d. Mitbestimmungsfrei ist demnach nach Auffassung des BAG eine Zulage nur, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung auf Umstände abhebt, die nur bei einem einzelnen Arbeitnehmer vorliegen.



🔍
Mitbestimmung bei Zulage Da die Zulagenzahlung ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ist keine Mitbestimmung durch den Personalrat gegeben.
Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen ZulagenDas Bundesverwaltungsgericht BVerwG stellte fest, dass dies nicht der Fall ist.


Mitbestimmung bei Zulage

Die Mitbestimmungsrechte ergeben sich sowohl aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als auch aus § 80 Abs. 1, § 75 Abs. 1 BetrVG zur Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Parallelbestimmungen in anderen Personalvertretungsgesetzen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen. Ein solches Entgeltschema zeichnet sich dadurch aus, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht. Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit 1. Die Eingruppierung bestimmt sich danach aufgrund von Faktoren, die für die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander von Bedeutung sind, nicht jedoch aufgrund von sonstigen Faktoren, auch wenn diese sich auf die Höhe des Entgelts auswirken. Die Zulage steht zu einer solchen Vergütungsordnung in keinem inhaltlichen Zusammenhang und sagt über die Wertigkeit der Tätigkeit des Beschäftigten im internen Vergleich zur Tätigkeit anderer Beschäftigter nichts aus. Somit ist sie nicht Ausfluss einer Einreihung in ein kollektives Entgeltschema, wie sie für den Begriff der Eingruppierung nach der Rechtsprechung prägend ist. Die Eingruppierung ist ein Akt strikter Rechtsanwendung. Die Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung ist kein Mitgestaltungs, sondern ein Mitbeurteilungsrecht. Sie soll sicherstellen, dass die Rechtsanwendung möglichst zutreffend erfolgt 4.



Die Gewährung einer Zulage nach § 16 (Bund) Abs. 6 TVöD ist in das Ermessen der Dienststelle gestellt. Eine Einzelfallentscheidung ist daher nicht mitbestimmungspflichtig. Sowohl die . Gleiches gilt, wenn diese Zulage nicht nur im Einzelfall auf allgemeine Entgelterhöhungen zumindest teilweise angerechnet werden soll. Die Rechtsprechung des BAG hat hier schon vor längerer Zeit Festsetzungen getroffen und die einseitigen und mitbestimmungsfreien Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber eingeschränkt. Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung von Gesetzen, ggf. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten. Der Betriebsrat hat zunächst mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber zum Entgelt nach der betrieblichen Entgeltsystematik zusätzlich allgemein eine betriebliche Zulage gewährt, deren Höhe von ihm aufgrund einer individuellen Entscheidung festgelegt wird. Voraussetzung für die Mitbestimmung ist ein kollektiver Bezug. Bei dessen Verteilung hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Bei der Gewährung freiwilliger übertariflicher Leistungen entscheidet der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber,. Allerdings kann es eine Grenze der Mitbestimmung geben, wenn etwa die Entscheidung des Arbeitgebers gefallen ist, eine lohn- und einkommensteuerfreie Zahlung zu leisten.



Zulagen: Mitbestimmung des Betriebsrats bei übertariflichen und außertariflichen Zulagen

Zur Mitbestimmung wird grundsätzlich auf die Ausführungen zu § 16 (VKA) (dort Rz 52 ff.) verwiesen. Die vom Tarifvertrag vorgeschriebenen Stufenlaufzeitänderungen (Abs. 3) bzw. die . BetrVG geregelte Recht auf Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten. BAG, Beschluss vom Die Arbeitgeberin ist ein IT-Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt in A Mitarbeiter. Einem Teil der Mitarbeiter - ca. Diese entscheiden selbstständig über die Verteilung der Mittel. Für die Jahre bis bekam er derartige Tabellen nicht. Die Arbeitgeberin lehnte dies ab. Daraufhin leitete der Betriebsrat ein Beschlussverfahren ein, das in allen Instanzen erfolgreich war. BetrVG normierte Einsichtsrecht des Betriebsausschusses bzw.


  • Zulage tvöd mitbestimmungspflichtig

  • Keine Mitbestimmung bei außertariflicher Zulage

    Eine im Ein­zel­fall vor­ge­nom­me­ne Ge­wäh­rung au­ßer­ta­rif­li­cher Zu­la­gen stellt grund­sätz­lich keine mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ge Ein­grup­pie­rung dar. Die Zulagengewährung . .


      Mehr erfahren At zulage nachteile: Das betrifft auch die konkrete Gehaltshöhe und eventuelle Zulagen. Einen Anspruch, zum Beispiel auf die Auszahlung von Überstunden, haben Sie nur dann, wenn Sie ihn in den .

      Alles Wichtige im Überblick Monatliche zulagen öffentlicher dienst: Sowohl Beamt*innen als auch Angestellte im öffentlichen Dienst – also Beschäftigte von Bund und Kommunen – haben Anspruch auf Zulagen und Prämien, sofern die .

      Mehr erfahren Tätigkeitsmerkmale tvöd entgeltgruppe 9: Entgeltgruppe 9a. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5 bis 9a wird mit dem Begriff .





    Copyright ©hypogeal.pages.dev 2025