Unterbrechung stufenlaufzeit tvöd elternzeit
Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD | Das BEEG ist zwingendes Recht. |
Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD | Die Elternzeit ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst nicht anzurechnen. |
Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit | Die Klägerin war von bis für die Beklagte Kommune als Schneiderin in einer Kostümabteilung beschäftigt. |
Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit
§ 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren bzw. einer Elternzeit von mehr als 5 Jahren eine neue . Die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Stufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Elternzeit wird dagegen bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren gem. Die Hemmung der Stufenlaufzeit bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz vereinbar und führt insbesondere nicht zu einer Geschlechtsdiskriminierung. Die Klage hatte wie in den Vorinstanzen auch vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Klägerin wird durch die Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis unter Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten. In dieser Zeit wird keine Berufserfahrung gewonnen. Der TVöD stellt damit auf ein objektives Kriterium ab, das keinen Bezug zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts hat.
Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD
In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Schutzfristen nach . Dies sind:. Bezüglich der Anrechenbarkeit von Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Zeitraum der jeweiligen Erkrankung zählt oder ob der gesamte Zeitraum der Erkrankungen zusammenzurechnen ist. Praktikabel sind die sich aus den vorgelegten Tarifbestimmungen ergebenden Folgen keinesfalls. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber die Ursache der Arbeitsunfähigkeit aus dem ärztlichen Attest nicht ableiten kann und auch die Frage, ob es sich um dieselbe oder eine andere Erkrankung handelt, nur aus medizinischer Sicht geklärt werden kann. Der Arbeitgeber hat bei Nichtkenntnis der Ursache für die Arbeitsunfähigkeit daher nur die Möglichkeit, sämtliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit in einer Summe zu erfassen. Bei einem Überschreiten der 39 Wochen sollte eine Mitteilung an den Beschäftigten erfolgen, dass mit jedem weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Hemmung der Stufenlaufzeit eintritt und kein Krankengeldzuschuss gezahlt wird. Eindeutig sind mehrere Unterbrechungszeiten aus sonstigen Gründen von mindestens 1 Monat z. Unklar ist, ob die jeweilige sonstige Unterbrechung — auch wenn sie weniger als 1 Monat beträgt — mit der nächsten sonstigen Unterbrechung zu addieren ist oder ob die jeweilige Unterbrechung generell erst je 1 Monat betragen muss, um schädlich zu sein. Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Stufenlaufzeit u. Honorierung erworbener Berufserfahrung spricht mehr dafür, nur diejenigen sonstigen Unterbrechungen als schädlich zu bewerten, die jeweils mehr als 1 Monat betragen haben, sodass zeitlich darunterliegende sonstige Unterbrechungen nicht zu erfassen sind.
Wie verhält sich das mit der Stufenlaufzeit, wenn man während der Elternzeit einen Angestelltenlehrgang besucht? Wir bekommen im September Nachwuchs und es ist . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 2 » Nach unten. Autor Thema: Unterbrechung der Stufenlaufzeit Read times. Bernd Newbie Beiträge: 5. Hallo ins Forum, ich habe eine Frage zum Thema "Unterbrechung der Stufenlaufzeit". Ich bin Beschäftigter bei einer Kommune in Niedersachsen.
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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis
2Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht von Satz 1 erfasst werden, und Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die . .
Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD
Gem. §17 III 2 TvöD sind Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren und sonstige Unterbrechungen bis jeweils drei Jahren unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit . .
ℹMehr erfahren Tvöd stufenlaufzeit bei umsetzung: Die Stufenlaufzeit gibt die jeweilige Verweildauer in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe an. Maßgeblich für das Aufrücken in die nächste Stufe ist nicht die Beschäftigungszeit des .