Stufen tvöd elternzeit
Elternzeit und die Stufenlaufzeit des TVöD | Wann verfällt tarifvertraglicher Zusatzurlaub? |
Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD | Das BEEG ist zwingendes Recht. |
Auswirkungen der Elternzeit auf Stufenlaufzeit im TVöD
Seit in Kraft treten des TVöD beginnt die Laufzeit in der Stufe mit einer Höhergruppierung neu. Geändert hat sich die Regelung zur Stufenzuordnung. Doch dies hat . Wie das BAG nun bestätigt, handelt es sich dabei weder um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts noch um eine unzulässige Benachteiligung von Arbeitnehmern in Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht BAG hat die Klage einer Beschäftigten abgewiesen, soweit es dieser um die Anrechnung von Zeiten der Elternzeit auf ihre Stufenlaufzeit ging. Ihre Tätigkeit übt sie seit dem 1. Zum 1. Vor dem BAG stritten die Parteien darum, in welche Stufe die Beschäftigte ab dem 1. Denn die Arbeitnehmerin befand sich in Elternzeit vom:. Bei einer vergleichenden Betrachtung wird deutlich, dass die Arbeitnehmerin im konkreten Fall auf Grund der gehemmten Stufenlaufzeit während der Elternzeiten also erst 5 Jahre und 2 Monate später die Stufe 5 in der Entgeltgruppe 9b erreichen konnte. Eine mittelbare Diskriminierung liegt nach Auffassung des BAG nicht vor, weil es an einer Vergleichbarkeit zwischen den aktiven Beschäftigten und den Beschäftigten in Elternzeit fehlt. Bereits deswegen führt die Hemmung der Stufenlaufzeit für die Dauer der Elternzeit nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung.
Elternzeit ist nicht auf Stufenlaufzeit anrechenbar
Elternzeit wird dagegen bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren gem. § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet, bei einer längeren Dauer erfolgt nach § 17 Abs. 3 . Die Klägerin war von bis für die Beklagte Kommune als Schneiderin in einer Kostümabteilung beschäftigt. Vom April bis zum Februar nahm die Klägerin Elternzeit in Anspruch. Mit Inkrafttreten des TVöD zum 1. Oktober wurde sie in Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Die Klägerin forderte die Anrechnung der Elternzeit. Mit ihrer Klage machte sie die Vergütung nach Stufe 3 der Entgeltgruppe sowie die Zahlung der Differenzbeträge von März bis August geltend. Sie begründete dies damit, dass die Nichtberücksichtigung der Elternzeit eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts darstelle. Die Klage hatte keinen Erfolg.
Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis
Die Hemmung der Stufenlaufzeit während der Inanspruchnahme von Elternzeiten durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Die Mitarbeiterin . Forum Öffentlicher Dienst. Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Übersicht Hilfe Suche Einloggen Registrieren. Send this topic Drucken. Seiten: 1 Nach unten. Autor Thema: Stufenlaufzeit und Elternzeit Read times. Dieda Newbie Beiträge: 3. Hallo ich habe eine Frage die hoffentlich schnell und eindeutig zu klären ist. Ich bin eingestellt worden, sofort mit Stufe 2 Jetzt nach 2 Elternzeiten, von einmal 4 und einmal 13 Monaten wird mir mitgeteilt das ich erst wieder von nun Stufe 3 auf 4 Steigen soll.
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- 📋Keine Diskriminierung wegen des Geschlechts
Elternzeit und die Stufenlaufzeit des TVöD
Die Hemmung der Stufenlaufzeit im TVöD durch die Inanspruchnahme einer Elternzeit von bis zu fünf Jahren ist rechtmäßig und stellt keine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar (BAG, . Die Elternzeit ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst nicht anzurechnen. Die Vergütung nach dem TVöD richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist. Innerhalb der Entgeltgruppe bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der Stufe, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist. Elternzeit wird dagegen bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren gem. Die Hemmung der Stufenlaufzeit bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist mit dem Recht der Europäischen Union und dem Grundgesetz vereinbar und führt insbesondere nicht zu einer Geschlechtsdiskriminierung. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Klägerin von bis in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom April bis zum Februar nahm sie Elternzeit in Anspruch.
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ℹZum Thema Tvöd stufenzuordnung bei neueinstellung: Kann man da verhandeln und was wäre ein rechtlich-argumentative Grundlage für eine höhere Stufenzuordnung? Kann man aushandeln, dass man im Vertrag festhält, nach der .