Arbeitszeit im öffentlichen dienst reduzieren
- 📋Anspruch auf Teilzeit im öffentlichen Dienst und Teilzeitrechner
- 📋Öffentlicher Dienst: Wöchentliche Arbeitszeit nach dem TVöD und TV-L
- 📋Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist
- 📋Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung
Die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf die Reduzierung der Arbeitszeit ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und für Angestellte im öffentlichen Dienst . Die Reduzierung der Arbeitszeit von einer Voll- auf eine Teilzeitstelle erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Auch Angestellten im öffentlichen Dienst steht diese Möglichkeit grundsätzlich offen. Mehr noch: Unter bestimmten Umständen besteht ein rechtlicher Anspruch auf die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Wer dieses Recht in Anspruch nehmen kann und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit besteht nach dem TzBfG und dem TVöD. Ein dahingehender Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn diesem dringende betriebliche Interessen entgegenstehen. Grundsätzlich gilt, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit haben, sofern das Beschäftigungsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Dies gilt, mit Ausnahme von Beamten, auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Zwar ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auch für Beamte möglich, jedoch besteht kein dahingehender Rechtsanspruch.
Teilzeit / 2.3.3 Antrag des Arbeitnehmers, Frist
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (2) Der Arbeitnehmer . Ein mündlicher Antrag reicht aus! Aus Beweisgründen sollte der Inhalt des Antrags des Arbeitnehmers schriftlich festgehalten und unterzeichnet werden, andernfalls besteht die Gefahr, dass über den konkreten Antragsinhalt oder dessen Zeitpunkt später Unklarheit entsteht. Ein wirksamer Antrag des Arbeitnehmers liegt nur vor, wenn das Verringerungsverlangen so konkret gefasst ist, dass es mit einem einfachen "Ja" angenommen werden kann. Ein Verringerungsverlangen, das den Umfang der Arbeitszeit offenlässt, genügt nicht. Konkretisiert der Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit nicht und räumt er dem Arbeitgeber auch kein Recht zur Bestimmung des Umfangs der Verringerung ein, so liegt kein Verringerungsverlangen i. Nach der Rechtsprechung des BAG liegt ein wirksamer Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nicht vor, wenn der Beschäftigte lediglich ein Schreiben an den Arbeitgeber aufgesetzt hat mit Angaben zu seinen Arbeitszeitwünschen, dem Verweis auf eine Dienstvereinbarung über Teilzeit und der Aufforderung an den Arbeitgeber, einen Vertragsentwurf über die Verringerung der Arbeitszeit zu erstellen und vorzulegen. Das Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags in der Klageschrift gehe nicht unmittelbar an den Arbeitgeber. Danach gelten die gewünschte Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit als festgelegt, wenn der Arbeitgeber diese Angebote nicht spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Vertragsänderung abgelehnt hat. Der Inhalt des Angebots auf Vertragsänderung muss deshalb so bestimmt sein, dass keine Unklarheiten über den Inhalt des geänderten Vertrags bestehen. Unklar bleibt im Wortlaut des Gesetzes, ob der Antrag schon während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gestellt werden kann.
Anspruch auf Teilzeit im öffentlichen Dienst und Teilzeitrechner
Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend machen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Ein . Registrieren Login Frage stellen Registrieren Anmelden Hallo, Gast! Der TVöD gilt für Arbeitnehmer im Dienst der Kommunen und des Bundes. Auch der TV-V Versorgung und die TV-N Nahverkehr enthalten Regelungen zur Teilzeit. Die tariflichen Regelungen bestehen neben den Ansprüchen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG , dem BEEG Elternzeit , dem Pflegezeitgesetz PflegeZG und dem Familienpflegezeitgesetz FPfZG. Für die Beschäftigten gelten die jeweils günstigsten Regelungen. Des weiteren gibt es eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz AltTZG. Der TV FlexAz ist am Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw.
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Öffentlicher Dienst: Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit | Guten Tag, ich möchte meinen vz-Tätigkeit auf 10 bis 15 Stunden pro Woche im ÖD reduzieren und zusätzlich 30 bis 35 Stunden eine andere Tätigkeit aufnehmen. |
Öffentlicher Dienst: Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit
Im öffentlichen Dienst haben Mitarbeitende nach sechs Monaten das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, solange keine wichtigen dienstlichen Gründe dagegen sprechen [1]. . Die wöchentliche Arbeitszeit wird im öffentlichen Dienst durch die Tarifverträge TVöD für die Angestellten bei Bund und Kommunen sowie den TV-L für die Landesangestellten geregelt. Verordnungen geben die Arbeitszeiten für Beamte vor. Besonders in Zeiten der örtlichen und zeitlichen Entgrenzung von Arbeit durch Smartphone und Co. In Deutschland regelt das Arbeitszeitschutzgesetz den Rahmen für die Arbeitszeit. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Öffentlicher Dienst Wir informieren Beamte und Angestellte! Der Newsletter informiert aktuell über TVöD, TV-L und Beamtenbesoldung. Zudem jede Menge aktuelle Stellenanzeigen für den öffentlichen Dienst. Datenschutz ist uns wichtig!
Öffentlicher Dienst: Wöchentliche Arbeitszeit nach dem TVöD und TV-L
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ℹWeiterführende Infos Arbeitszeit reduzierung tvöd: Die Befristung der Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 Abs. 1 TVöD ist stets sachlich gerechtfertigt, da diese auf Wunsch des Arbeitnehmers zum zeitlich befristeten Zwecke der .
ℹMehr erfahren Geteilte arbeitszeit tvöd: Das Bundesarbeitsgericht hat einen Rechtsstreit über Zusatzurlaub für Schichtarbeit bei geteilten Diensten zugunsten des beklagten Arbeitgebers entschieden. .
ℹZur Vertiefung Tvöd p wöchentliche arbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die .